Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagestouren

1. Leistungsumfang:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Tour beschrieben. Weitere Leistungen schuldet REISEN & ERLEBEN nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer REISEN & ERLEBEN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch REISEN & ERLEBEN wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Buchungsbestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist REISEN & ERLEBEN die Annahme erklärt.

2. Mindestteilnehmerzahl:

REISEN & ERLEBEN behält sich vor, eine Reise bis 10 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 3 Teilnehmer (nur gültig für Tagestouren) gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

3. Bezahlung:

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch REISEN & ERLEBEN. Bei Erhalt der Reisebestätigung wird die Zahlung des Reisepreises fällig.
Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten, und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu erheben. Eine Zahlung der Reisen mit Kreditkarte ist nicht möglich.

4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. REISEN & ERLEBEN ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. REISEN & ERLEBEN verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. REISEN & ERLEBEN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber REISEN & ERLEBEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
Im Übrigen stehen REISEN & ERLEBEN im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
• Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn € 10,00
Im Falle des Abbruchs einer Reise/der Tour berechnen wir 100 % des Reisepreises.
Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei REISEN & ERLEBEN innerhalb der Geschäftszeiten, der Abreisetag wird bei der Fristberechnung nicht mitberechnet. Umbuchungen sind nicht möglich.

6. Höhere Gewalt:

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

7. Teilnehmer-Zusicherung:

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.

8. Haftung:

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

9. Beachtung von Anweisungen:

Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von REISEN & ERLEBEN das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nicht. Sollte REISEN & ERLEBEN oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

10. Motorrad-Schutzbrief: Bei grenzüberschreitendem Verkehr.

Wir empfehlen den Abschluss eines Schutzbriefes, ggfls. Reisehaftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung bei grenzüberschreitendem Verkehr.

11. Allgemeine Bestimmungen:

Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Veranstalter:

REISEN & ERLEBEN
Motorradreisen Werner GmbH

Geschäftsführung:
Ralf Nolte (GF)
Lisa Schäfer (ppa.)
Frankfurter Straße 1
66606 St. Wendel

Tel.: 06851-8000 890 / Fax: 06851-8000 891
E-Mail: info@reisenunderleben.net